5 Die Westintegration der Bundesrepublik

Obwohl die Ereignisse um Berlin die Deutschen in Ost und West stark bewegten, war das Thema der Wahl zum ersten Bundestag nicht die Wiedervereinigung, sondern wirtschaftspolitische Fragen. Allgemein wurde mit einem Sieg der SPD, die eine maßvolle Planwirtschaft propagierte, gerechnet. Der Weg der sozialen Marktwirtschaft, den die Union vertrat, war durch die schmerzlichen Erfahrungen mit der Preisfreigabe in der Bizone im Sommer 1948 durch den Wirtschaftsdirektor Ludwig Erhard (CDU) äußerst unpopulär. Überraschend gewann die Union mit 31% der Stimmen, vor der SPD mit 29%, der FDP (12%) und mehreren kleinen Parteien. Obwohl wie in den Ländern viele eine große Koalition bevorzugt hätten, setzte sich erneut Adenauer durch: Die Union koalierte mit FDP und Deutscher Partei (DP). Am 15. September 1949 wurde Konrad Adenauer im Alter von 73 Jahren mit einer Stimme Mehrheit zum ersten deutschen Bundeskanzler gewählt, drei Tage nachdem Theodor Heuss zum ersten Bundespräsidenten gewählt worden war. Während Adenauer die Wirtschaftspolitik Ludwig Erhard überließ, verfolgte er die Westintegration.

Adenauers Politik bestand aus „Vorleistungen“ gegenüber den mit Recht mißtrauischen Alliierten, wie er in einer Rede am 24. November 1949 im Bundestag ausführte: Entscheidend sei die Anerkennung der deutschen Kriegsschuld und ihrer Konsequenzen, das Eingeständnis der eigenen Machtlosigkeit und vor allem das psychologische Moment der Vertrauensbildung. Das verspielte Vertrauen lasse sich nur durch deutliche Zeichen des guten Willens erreichen. Mit einer bescheidenen, aber nicht unterwürfigen Politik gegenüber den Westmächten sei am ehesten eine Gleichberechtigung Deutschlands zu erreichen. Dieses psychologische Vorgehen demonstrierte er gleichzeitig mit seiner Rede: Durch die wiederholte Erwähnung der NS-Vergangenheit und unumstrittener Ziele deutscher Politik suchte er von den Hauptpunkten der Diskussion abzulenken. Es ging in der Sitzung, die bis zum Morgen dauerte, um das Petersberger Abkommen (22. November 1949). Dieser Vertrag zwischen der Bundesregierung und der Hohen Kommission wurde von der Opposition aus formalen und inhaltlichen Gründen angegriffen. Er war, wie viele politische Initiativen Adenauers, ohne parlamentarische Mitwirkung abgeschlossen worden. Die autokratische Politik des Bundeskanzlers offenbarte trotz des heftigen Protests der SPD-Opposition das grundlegende Demokratiedefizit der frühen Bundesrepublik. Obwohl Adenauer sich nicht mit den Nationalsozialisten eingelassen hatte, zeigte er sich nun nicht eben als aufrechter Demokrat.

Aber nicht nur das Zustandekommen, sondern auch der Inhalt des Petersberger Abkommens gab Anlaß zur Aufregung: In ihm trat die Bundesrepublik dem Ruhrstatut vom 22. April 1949 bei, das die Förderung der Ruhrkohle unter internationale Kontrolle stellte und das die deutschen Politiker bis dahin als diskriminierend abgelehnt hatten. Der Bundesregierung wurde im Gegenzug die Aufnahme konsularischer Beziehungen und der Zutritt zu internationalen Organisationen gestattet, außerdem wurde die Beendigung der Demontage in Aussicht gestellt. Adenauers Konzept war es, den höchst mißtrauischen „Erbfeind“ Frankreich zu besänftigen und ihm mit allen Mitteln die Angst vor einer deutschen Aggression zu nehmen. Der pragmatische Bundeskanzler gab seine strikte Ablehnung des Ruhrstatuts auf, um es stattdessen zu einem Keim europäischer Zusammenarbeit zu machen. Sein Plan ging auf: Der französische Außenminister Robert Schuman schlug einen Zusammenschluß der europäischen Schwerindustrie (Frankreich, Italien, Deutschland und Benelux) für 50 Jahre vor. Dieses Angebot steigerte die verbreitete Europa-Begeisterung und kam Adenauers Plänen eines umfassenden europäischen Zusammenschlusses entgegen. Auch der am 18. April 1951 unterzeichnete Vertrag über die Bildung einer „Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ (EGKS, Montanunion) wurde von der SPD wegen der Aufgabe von Souveränitätsrechten der Bundesrepublik („Europa-AG“) bekämpft. Dennoch trat die Montanunion am 23. Juli 1952 in Kraft und löste das Ruhrstatut ab. Innenpolitisch ebenso umstritten wie Montanunion und Petersberger Abkommen war der Beitritt der Bundesrepublik zum Europarat (zunächst nur als assoziiertes Mitglied, ohne Sitz im Ministerrat). Das Gremium war 1949 zur Pflege des europäischen Erbes gegründet worden. Es war relativ machtlos und konnte lediglich Vorschläge an eine Ministerkonferenz richten, dafür lag der symbolische Gehalt eines deutschen Beitritts genau auf Adenauers Linie einer Integration der Bundesrepublik. Aus Sicht der Opposition sprach gegen einen Beitritt, dass gleichzeitig auch das Saarland als eigener „Staat“ aufgenommen wurde. Für seine Vision eines vereinigten Europa mit dem wiedervereinigten Deutschland als Kern ging der Kanzler jedoch stets über das Parlament hinweg und holte sich lediglich nachträglich die Zustimmung seiner parlamentarischen Mehrheit. Mit diesem undemokratischen Vorgehen, das ihm die nötige Flexibilität in den Verhandlungen mit der Hohen Kommission verschaffte, gelangen Adenauer einige Erfolge.

Neben den „Vorleistungen“ Adenauers führte auch der Ausbruch des Koreakrieges zur raschen Aufnahme der Bundesrepublik als Bündnispartner der Westmächte. Der Angriff des kommunistischen Nordkorea auf Südkorea am 25. Juni 1950 wurde als Beginn einer kommunistischen Weltoffensive gedeutet und machte die Frage nach einer deutschen Wiederbewaffnung akut. In Geheimverhandlungen hinter dem Rücken des eigenen Kabinetts plante Adenauer einen deutschen Wehrbeitrag für den Westen. Die Wiederbewaffnung wurde zu einer der umstrittensten Fragen der jungen BRD. Zwar herrschte in der Bevölkerung erheblicher Widerwille gegen diese Pläne, gleichzeitig aber auch eine starke Furcht vor einem sowjetischen Angriff. Noch während die Debatte um den Aufbau einer Armee lief, ließ Bundeskanzler Adenauer im August 1950 im Eifelkloster Himmerod deutsche Militärexperten unter Leitung des späteren ersten Bundesverteidigungsminister Theodor Blank Pläne für eine deutsche Armee erstellen. Innenminister Gustav Heinemann trat wegen dieses eigenmächtigen Vorgehens Adenauers am 9. Oktober 1951 zurück. Aber auch im Ausland gab es Widerstand: Frankreich wollte die Bundesrepublik von der NATO fernhalten und die enge deutsch-amerikanische Bindung lockern und präsentierte deshalb am 25. Oktober 1950 den Pleven-Plan: Er sah die Einbindung deutscher Truppen in eine westeuropäische Militärorganisation aus den Mitgliedsstaaten der Montanunion vor und verband dabei das (offenbar) Unvermeidliche mit dem Wünschbaren. Die Konstruktion der Führungsspitze sollte die französische Vormachtstellung innerhalb der europäischen Armee so weit wie möglich absichern. Diese Diskriminierungen ließen sich allerdings in den Verhandlungen nicht aufrecht erhalten, denn die USA drängten auf die westdeutsche Wiederbewaffnung. Adenauer bot sich damit ein Hebel, um die politische Gleichberechtigung auf dem Wege der militärischen Integration zu erreichen: Als Gegenleistung für die deutsche Zustimmung zu dieser Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) forderte er eine förmliche Sicherheitsgarantie der Westmächte für die Bundesrepublik und die Aufgabe des Besatzungsstatuts, also die Souveränität. Unter dem Druck der amerikanischen Regierung stimmte Frankreich im Dezember 1950 zu. Am 13. März 1951 wurde das Besatzungsstatut revidiert, das der Bundesrepublik nun die Einrichtung eines Auswärtigen Amtes und diplomatische Beziehungen zu anderen Staaten erlaubte. Darüber hinaus wurde der Weststaat vollberechtiges Mitglied des Europarats (2. Mai 1951) und die Westmächte beendeten den Kriegszustand offiziell (9. Juni 1951). Parallel zu den komplizierten Verhandlungen über den EVG-Vertrag begannen im September 1951 auch die Verhandlungen über einen „Deutschlandvertrag“ zur Neuregelung der Beziehungen mit den Westmächten, die zur vollständigen Gleichberechtigung führen sollten.

Die Sowjetunion versuchte den Abschluss der Verhandlungen zu verhindern und ließ im Oktober 1950 die Bereitschaft zu Verhandlungen über einen Friedensvertrag mit Deutschland und das Ende der Besatzung erkennen, zusätzlich bot die DDR-Regierung in Bonn Verhandlungen über die Wiedervereinigung an. Aber weder diese Vorschläge noch Stalins Intervention im März 1952 (s.u.) konnten die westlichen Staaten beirren. Stattdessen beschleunigten sie den Abschluss der Westverträge am 26./27. Mai 1952 in Bonn und Paris. Adenauer hatte erreicht, dass die Festlegung der Grenzen Deutschlands bis zu einem Friedensvertrag aufgeschoben wurde (die Festlegung der Oder-Neiße-Linie wurde dadurch vermieden), dafür wurde die Westbindung der Bundesrepublik auf ein wiedervereinigtes Deutschland übertragen. Eingeschränkt wurde die Souveränität der Bundesrepublik dadurch, dass sich die Alliierten alle Rechte vorbehielten, die „Deutschland als Ganzes“ betrafen, ebenso das Notstandsrecht und die Befugnis zur Truppenstationierung.

Als Antwort auf die Unterzeichnung der Verträge ließ die Sowjetunion die innerdeutsche Grenze durch DDR-Instanzen abriegeln und die Zahl der Sektorenübergänge in Berlin reduzieren. In London und Washington wurden die Verträge rasch ratifiziert, in Deutschland stimmten Bundestag und Bundesrat erst am 19. März bzw. am 15. Mai 1953 zu. Dann aber scheiterte am 30. August 1954 die Ratifizierung des EVG-Vertrags in der französischen Nationalversammlung, deren Mehrheit der Souveränitätsverzicht durch die militärische Integration zu weit ging. Dieser schwere Rückschlag der Bonner Außenpolitik verzögerte den Prozess der politischen Einigung Europas um mehrere Jahrzehnte. Die ausgehandelte Alternativlösung verschaffte der Bundesrepublik zwar günstigere Bedingungen, allerdings wurde die erstrebte westeuropäisch-bundesstaatliche Integration durch nationalstaatliche Kooperation ersetzt.

Diese Lösung wurde auf einer Neunmächte-Konferenz zwischen den EVG-Staaten, Großbritannien, Kanada und den USA (28. September – 3. Oktober 1954) ausgehandelt. Die Westunion des Brüsseler Paktes von 1948 wurde durch die Aufnahme der Bundesrepublik und Italiens in eine Westeuropäische Union (WEU) umgestaltet. Da die WEU-Mitgliedschaft eine engere Bindung als eine NATO-Mitgliedschaft darstellte, stimmte Frankreich nun auch der Aufnahme Westdeutschlands in die NATO zu. Auf den Anschlusskonferenzen in Paris wurden die Beschlüsse der Neunmächte-Konferenz in die Pariser Verträge umgesetzt. Dazu gehörte neben der Aufnahme Westdeutschlands in WEU und NATO eine Neufassung des Deutschlandsvertrages (23. Oktober 1954). Darin wurde das Besatzungsstatus endgültig abgelöst und die Bundesrepublik erhielt unter Vorbehalten ihre Souveränität, wenn auch die Alliierten ihre Vprbehaltsrechte hinsichtlich der Wiedervereinigung und Berlins aufrecht erhielten. Aus den Besatzungsmächten wurden „Schutzmächte“ deren militärische Anwesenheit durch Stationierungsverträge geregelt werden sollte. Mit dem Inkrafttreten der Pariser Verträge am 5. Mai 1955 wurde die Bundesrepublik souverän und trat kurz darauf der WEU und der NATO bei (7./9. Mai 1955).

Das vierte in Paris geschlossene Abkommen (zwischen Frankreich und der Bundesrepublik) betraf den Status des Saarlandes. Es sollte – als Vorbedingung für das Zustandekommen der übrigen Verträge – ein Autonomie-Statut erhalten und durch Währungs- und Zollunion mit Frankreich verbunden bleiben. Im Volksentscheid vom 23. Oktober 1955 über die Autonomie entschieden sich die Saarländer aber für die Zugehörigkeit zur Bundesrepublik. Frankreich akzeptierte diese Entscheidung, und am 1. Januar 1957 wurde die politische, am 5. Juli 1959 die wirtschaftliche Union des Saarlandes mit dem übrigen Westdeutschland bestätigt.